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BGH, 04.02.1955 - V ZR 83/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 83/53
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Behörde bei Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens in so hohem Mass fehlerhaft gehandelt hätte, dass ihr Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar wäre (BGHZ 4, 302 [311] mit weiteren Zitaten). - BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53
Enteignungscharakter von Bausperren
Auszug aus BGH, 04.02.1955 - V ZR 83/53
Für diese Zeit könnte die Frage in Betracht kommen, ob die Bausperre allein eine Entschädigungspflicht begründet, die der erkennende Senat im Urteil vom 26. November 1954 - V ZR 58/53 - (BGHZ 15, 268) behandelt hat.
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
So kann insbesondere das Anwachsen des Verkehrs auf einer Straße dazu Anlaß geben, den Verkehr umzuleiten oder die Straßenführung zu ändern, um auf diese Weise die Bebaubarkeit der Straße mit Wohn- und Geschäftshäusern zu erhalten; eine entsprechende Planung enthält dann keine Enteignung (Urteil vom 4. Februar 1955 - V ZR 83/53 S. 12).(ebenso: Urteil vom 4. Februar 1955 - V ZR 83/53 S. 18/9) Insoweit handelt es sich nicht um eine entgangene Nutzungsmöglichkeit.